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Änderung Tierarzneimittelgesetz


Ab heute tritt die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. 


Damit endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Es bedeutet ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen HUMANarzneimitteln für Haustier- und Pferdehalter, sofern diese nicht von einem Tierarzt verschrieben wurden.

Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, aber auch alle anderen naturheilkundlichen Medikamente wie Heilkräuter, Heilpilze, Blutegel usw., die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere zugelassen worden sind (erkennbar am Namenszusatz "ad us. vet") und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet wurden.


Ab jetzt...


- dürfen TIERBESITZER keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren (Hunde, Katzen, Pferde, Kleintiere, Nutztiere) anwenden, wenn diese nicht von einem behandelnden Tierarzt verordnet wurden;


- dürfen auch TIERTHERAPEUTEN (Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten, Ernährungsberater, Akupunkteure und andere tiermedizinisch geschulte Personen) keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr anwenden;


- machen sich TIERBESITZER und TIERTHERAPEUTEN bei Zuwiderhandlung strafbar und begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.


Die Unterscheidung von Nahrungsergänzungsmittel/Leckerlie und Arzneimittel/Medikament ist relativ schwierig, denn vor Gesetz zählt genau genommen alles als Arzneimittel, das der Behandlung des Tieres und Krankheitsbeeinflussung dient. Ebenso verhält es sich z.B. mit selbsthergestellten energetisierten Rohglobuli, denn nur Apotheker dürfen Arzneimittel herstellen.


FAZIT: Es dürfen also nur noch Arzneimittel angewendet werden, die auch explizit für die jeweilige Tierart zugelassen sind.

Es ist absehbar, dass auch die Arzneimittelhersteller reagieren und die bisherigen Medikamente für Tiere zulassen. Viele gibt es bereits, aber noch lange nicht jedes benötigte Mittel. Bis dahin heißt es Geduld bewahren, abwarten und mit den erlaubten Alternativen weiterarbeiten.